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Maklerprovision Augsburg 2026: Was kostet ein Immobilienmakler wirklich?

Von 1. Februar 2026März 9th, 2026Keine Kommentare

Maklerprovision Augsburg 2026: Was kostet ein Immobilienmakler wirklich?

Die Frage nach der Maklerprovision ist oft die erste, die Eigentümer stellen – noch bevor sie wissen, was ihre Immobilie überhaupt wert ist. Das ist verständlich: Beim Verkauf einer Augsburger Eigentumswohnung für 400.000 Euro reden wir über Provisionsbeträge im fünfstelligen Bereich. Dieser Artikel erklärt transparent, wie die Maklerprovision in Augsburg und Bayern geregelt ist, wer was zahlt und – vor allem – wann ein Makler seinen Preis wert ist.

Die gesetzliche Grundlage: Das Bestellerprinzip beim Kauf

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf (§ 656c BGB). Die wichtigste Regel: Wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wird, müssen Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen. Kein Teil darf mehr zahlen als der andere.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Beauftragt der Verkäufer den Makler: Provision wird hälftig geteilt – Verkäufer und Käufer zahlen je gleich viel
  • Beauftragt der Käufer den Makler: Der Käufer zahlt die volle Provision selbst
  • Einseitige Maklerverträge zulasten des Käufers: Seit 2020 nicht mehr zulässig

ℹ Beachten Sie

Das Bestellerprinzip gilt nur für Kaufverträge bei Wohnimmobilien. Bei der Vermietung gilt seit 2015 bereits das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn. In der Praxis heißt das bei Vermietung: der Vermieter.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Augsburg / Bayern 2026?

Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgeschrieben – sie ist grundsätzlich Verhandlungssache. In der Praxis haben sich in Bayern bestimmte Marktstandards etabliert:

Übliche Gesamtprovision in Bayern

  • Gesamtprovision: 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.)
  • Davon trägt der Verkäufer: 3,57 %
  • Davon trägt der Käufer: 3,57 %

Bei einem Verkaufspreis von 450.000 Euro ergibt das eine Gesamtprovision von 32.130 Euro – je 16.065 Euro für Verkäufer und Käufer.

Varianten in der Praxis

Nicht jede Transaktion läuft nach dem Standard ab. Gängige Varianten:

  • Innenprovisionen (nur Verkäufer zahlt): Bei sehr schnell verkäuflichen Objekten oder auf Wunsch des Verkäufers möglich – der Käufer zahlt nichts
  • Niedrigere Provisionssätze: Bei sehr hochpreisigen Objekten (ab ca. 1 Mio. €) sind niedrigere Sätze verhandelbar
  • Fixhonorare: Selten, aber möglich – meist bei klar definierten, unkomplizierten Verkaufsaufgaben

Was ist in der Maklerprovision enthalten?

Das ist die entscheidende Frage – denn was ein Makler für seine Provision leistet, variiert erheblich. Die Leistungen eines seriösen Maklers beim Immobilienverkauf umfassen:

Bewertung und Vorbereitung

  • Fundierte Marktpreisanalyse auf Basis echter Vergleichsverkäufe
  • Prüfung und Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Unterlagen
  • Klärung von Grundbuch-Einträgen, Energieausweis-Beschaffung, WEG-Unterlagen

Vermarktung

  • Professionelle Fotografie und ggf. Grundriss-Erstellung
  • Inserierung auf ImmoScout24, Immowelt sowie im eigenen Netzwerk
  • Ansprache vorgemerkter Interessenten aus dem Makler-Portfolio
  • Erstellung und Versand des vollständigen Exposés

Käuferqualifizierung und Besichtigungen

  • Vorprüfung der Interessenten auf Seriosität und Finanzierungsfähigkeit
  • Durchführung von Einzel- oder Gruppenbesichtigungen
  • Beantwortung aller technischen, rechtlichen und kaufmännischen Fragen

Verhandlung und Abschluss

  • Preisverhandlung im Interesse des Verkäufers
  • Koordination mit dem Notariat
  • Begleitung bis zur Schlüsselübergabe

Ein erfahrener Makler spart Ihnen als Verkäufer typischerweise mehr, als seine Provision kostet – durch bessere Verhandlungsführung, schnellere Abwicklung und Vermeidung teurer Fehler.

Wann lohnt sich ein Makler – und wann nicht?

Diese Frage stellen sich viele Eigentümer. Die ehrliche Antwort ist differenziert:

Ein Makler lohnt sich, wenn…

  • Sie keine Zeit haben, sich intensiv mit dem Verkaufsprozess zu beschäftigen
  • Sie den Markt nicht gut kennen und ein realistischer Preis schwer einzuschätzen ist
  • Die Immobilie komplex ist (vermietet, geerbt, WEG-Themen, Erbpacht)
  • Emotionale Nähe zur Immobilie zu einer Überbewertung verleiten könnte
  • Sie in einer anderen Stadt oder im Ausland leben und nicht vor Ort sind

Ein Makler lohnt sich weniger, wenn…

  • Sie einen konkreten Käufer aus dem Bekanntenkreis haben
  • Es sich um eine sehr einfach zu bewertende, gut dokumentierte Immobilie handelt
  • Sie viel Zeit, Verhandlungsgeschick und Marktkenntnis mitbringen

Aber auch im Privatverkauf entstehen Kosten: Inserate, professionelle Fotos, ggf. ein Rechtsanwalt für die Vertragsgestaltung. Und der häufigste Fehler beim Privatverkauf ist ein falscher Angebotspreis – zu hoch bedeutet langer Leerstand, zu niedrig bedeutet bares Geld verschenkt.

Maklerprovision vs. Maklerkosten: Was ist steuerlich absetzbar?

Für Verkäufer gilt: Die Maklerprovision ist Bestandteil der Verkaufsnebenkosten und kann als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden – sofern die Immobilie vermietet war oder innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre) verkauft wird. Ihr Steuerberater klärt, was in Ihrer konkreten Situation gilt.

Für Käufer gilt: Die Käuferprovision erhöht die Anschaffungskosten der Immobilie und kann bei vermieteten Objekten über die Abschreibung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.

Warum Billigmakler oft teurer kommen

Manche Makler werben mit deutlich niedrigeren Provisionen – 1 oder 2 % statt 3,57 %. Was dabei häufig fehlt: professionelle Fotografie, aktive Käufersuche, persönliche Besichtigungen, Verhandlungsbegleitung. Das Ergebnis: Der Verkauf dauert länger, der Preis fällt schlechter aus, oder die Abwicklung bereitet Probleme.

Entscheidend ist nicht, wie niedrig die Provision ist – sondern welchen Mehrwert der Makler gegenüber dem Privatverkauf erzielt. Ein Makler, der für eine 400.000-Euro-Wohnung 10.000 Euro mehr aushandelt als Sie selbst erzielt hätten, hat sich seinen Anteil mehr als verdient.

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Wir erläutern unsere Provisionsstruktur im ersten Gespräch offen und vollständig – ohne Kleingedrucktes. Und wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie an, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Augsburg

Muss ich als Verkäufer Provision zahlen?

Nicht zwingend. Die Provision ist Verhandlungssache. In vielen Fällen einigen sich Verkäufer und Makler auf eine hälftige Teilung – dann zahlen Sie als Verkäufer 3,57 % des Kaufpreises, der Käufer ebenfalls. Ob und wie die Provision aufgeteilt wird, legen Sie im Maklervertrag fest.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja, grundsätzlich schon. In der Praxis ist der Spielraum bei seriösen Maklern gering – wer deutlich unter Marktpreis anbietet, kompensiert das meist durch schlechtere Leistung. Fragen Sie konkret nach, welche Leistungen im Satz enthalten sind.

Was passiert, wenn der Verkauf scheitert?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn der Kaufvertrag tatsächlich beurkundet wird. Scheitert der Notartermin oder kommt kein Kaufvertrag zustande, fällt in der Regel keine Provision an. Das ist in Deutschland gesetzlich so geregelt (Kausalitätsprinzip). Prüfen Sie dennoch Ihren Maklervertrag auf eventuelle Auslagen-Erstattungsklauseln.

Kann ich den Maklervertrag kündigen?

Ein Maklervertrag ohne feste Laufzeit kann jederzeit gekündigt werden. Viele Makler nutzen jedoch Alleinaufträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 3–6 Monaten. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.


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